Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen. Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Allgemeinen Reisebedingungen niedergelegt sind. Sie müssen Sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
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1. | Abschluss des Reisevertrages |
| 1.1. | Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage des Internetangebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung.
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| 1.2. | Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäss Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
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| 2. | Bezahlung
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| 2.1. | Innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zahlen Sie uns bitte per Überweisung oder per Kreditkarte die auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung auf das dort aufgeführte Konto. Diese beträgt 20 % von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 60 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung / Rechnung übersandt.
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| 2.2. | Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
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| 3. | Leistungen
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| 3.1. | Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Internet, so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
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| 3.2. | Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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| 3.3. | Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen sind danach nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
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| 3.4. | Soweit Reiseteilnehmer die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche, Umbuchungen sind nicht möglich.
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| 4. | Haftung, Mitwirkungspflichten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen
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| 4.1. | Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts. Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§651eBGB) ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
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| 4.2. | Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Der Reisende und der Reiseveranstalter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden - auch solchen aus Verletzung vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten - eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
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| 4.3. | Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
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| 4.4. | Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.
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| 4.5. | Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
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| 4.6. | Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen. nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
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| 5. | Höhere Gewalt
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| | Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch den Veranstalter konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
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| 6. | Abtretungsverbot
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| | Eine Abtretung aller Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
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| 7. | Reise - Versicherungen
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| | Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wir bieten zu günstigen Konditionen eine Reiserücktrittskostenversicherung an.
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| 8. | Rücktritt durch den Reiseveranstalter
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| | Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
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| 9. | Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
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| | Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
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| 10. | Storno
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| 10.1. | Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
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| 10.2. | Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
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| 10.3. | Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 %
ab 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab 21. bis 15 Tag vor Reisebeginn: 30 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 45 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn: 55 %
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 75 %
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| 11. | Allgemeine Bestimmungen
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| 11.1. | Alle Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
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| 11.2. | Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle unseren früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
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| 11.3. | Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
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| 11.4. | Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem leibt unberührt.
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